Wichtige Informationen zur Blutgruppenbestimmung - Nur noch EDTA-Blut zulässig

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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrtes Praxisteam,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort für die Blutgruppenbestimmung ausschließlich EDTA-Blut als Material ins Labor eingesandt werden darf. Dies stellt eine wichtige Aktualisierung dar, die sofortige Gültigkeit besitzt.


Blutgruppenserologische Diagnostik

(Blutgruppenbestimmung, AKS, direkter Coombs-Test, Kreuzproben) wird seit Februar 2024 aus unzureichend gekennzeichneten Röhrchen bzw. ungeeignetem Probenmaterial nicht mehr bestimmt! Ab sofort erfolgt die Blutgruppenbestimmung ausschließlich aus EDTA-Blut.                                       
                                  

Laut Punkt 4.4.4 der Gesamtnovelle Hämotherapie ist für blutgruppenserologische Untersuchungen eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich. Für die Anforderung senden Sie bitte ab sofort EDTA-Blut (Fa. BD = lila Deckel 10,0 ml; Fa. Sarstedt = roter Deckel 9,0 ml) bzw. Nabelschnurblut statt Vollblut ein. Bestimmungen aus Gelröhrchen werden generell nicht mehr durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass Restbestände an Vollblutröhrchen für diesen Zweck nicht mehr aufgebraucht werden dürfen. Ausschließlich Proben, die mit EDTA-Blut entnommen wurden, werden zur Blutgruppenbestimmung angenommen und verarbeitet.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Team vom Medizinischen Labor Ostsachsen